Kapitel 2
Offizielle Sprache, Schrift, Zeitrechnung und Flagge des Landes Verfassung der Islamischen Republik Iran

(In Klammern gesetzte Teile sind Erläuterungen von eslam.de)

Artikel 15

Die gemeinsame Sprache und Schrift des iranischen Volkes ist Persisch. Offizielle Urkunden, Schriftwechsel und Texte sowie Lehrbücher müssen in dieser Sprache und Schrift abgefasst sein. Der Gebrauch der einheimischen Sprachen und Dialekte in der Presse und anderen Medien wie auch der Unterricht der entsprechenden Literatur in den Schulen ist jedoch neben der persischen Sprache freigestellt.

Artikel 16

Da die Sprache des Qur'an und der islamischen Wissenschaften und Kenntnisse Arabisch ist und die persische Literatur umfassend mit dieser Sprache durchsetzt ist, muss das Arabische im Anschluss an die Grundschule bis zum Ende der Oberschule in allen Klassen und allen Fachrichtungen gelehrt werden.

Artikel 17

Die offizielle Zeitrechnung des Landes beginnt mit der Auswanderung des Propheten des Islam (s.). Gültig sind sowohl der Mondkalender als auch der Sonnenkalender nach der Auswanderung. Der amtliche Kalender aller Regierungsbehörden ist der Sonnenkalender nach der Auswanderung. Der Freitag ist der amtliche Feiertag der Woche.

Artikel 18

Die Staatsflagge des Iran ist grün-weiß-rot, versehen mit dem besonderen Staatszeichen der Islamischen Republik und mit der Losung "Allah ist Groß" [allah-u-akbar]. (Jene Losung ziert den grünen und roten Bereich der Flagge am Rand zum mittleren Weiß. Das Staatszeichen ist in roter Farbe mittig angebracht und eine ineinander verschlungene Kalligraphie der Aussage: "Es gibt keinen Gott außer Allah" [la ilaha il-allah] siehe unten. Die graphische Darstellung ist kein Bestandteil der Verfassung).

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