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Der arabisch-islamische Begriff "Fai" (Zuteilung) bezeichnete
ursprünglich jene Güter, welche angreifende Armeen, die gegen
den
Propheten Muhammad (s.) zu Felde gezogen sind, nach ihrer
Niederlage hinterlassen haben. Von diesen Gütern stand gemäß
Heiliger Qur'an 59:6-7 eine gewisse "Zuteilung" allein dem
Propheten Muhammad (s.) zu, damit er diese für wohltätige
Zwecke und zur Verteidigung verwenden konnte.
Jene Zuteilung
stand ausschließlich
Prophet Muhammad (s.) und seinen
Ahl-ul-Bait (a.) zu. Spätere
Kalifen
haben den Begriff zu ihren Gunsten uminterpretiert und
jegliche Beute aus jeglichem Krieg, auch aus den im
Islam
verbotenen Angriffskriegen, als Zuteilung zum
Kalifen
definiert. Er verwaltete alle Güter und verteilte sie nach
belieben.
Die genannten
Verse
sollen im Zusammenhang der Angriffe der
Banu Nadhir gegen
Prophet Muhammad (s.) und die Schlacht um
Chaibar stehen. wobei hier die "Zuteilung" vor allem im
Grundstück lag, dass
Prophet Muhammad (s.) unter armen Familien aufteilte.
Hierbei ist der Zuteilungscharakter auch eine Art Rückgabe, da
die erhaltenen Güter vorher den
Muslimen gewaltsam abgenommen wurden.
Prophet Muhammad (s.) beaufsichtigte die gerechte
Rückgabe.
Manche Vertreter des
Salafitentums haben in Verkennung des Charkters der
Ahl-ul-Bait (a.) zur "Eroberung" von "Fai" aufgerufen.
Hingegen ist die im
Heiligen Qur'an erwähnte Zuteilung immer das Ergebnis
eines Angriffskrieges gegen den
Islam,
der zurückgeschlagen wird.