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Für Weizen, Gerste Datteln und Rosinen besteht gemäß
dschafaritischer
Rechtsschule
die Pflicht zur Zakat.
Die Bemessung für alle ist gleich. Voraussetzung für die
Zakat ist, dass sie
den
Zakat-Freibetrag überschreiten, wobei die Kosten zum Gewinn des Ertrags,
der Bedarf der Güter für die eigene Familie und Spenden an Arme vor der
Bemessung abgezogen werden können.
Gemäß
Imam Chomeini
beträgt der
Zakat-Freibetrag für Weizen, Gerste Datteln und Rosinen 288
Tebriz
(Maßeinheit) abzüglich 45
Miskal, was
einen Gewicht von ca. 847 kg entspricht, wobei das Trockengewicht der
Güter gemeint ist. Für die darüber hinaus gehende Masse ist eine
Zakat von 5% der
überschüssigen Masse zu entrichten. Je nach Bewässerungsmethode kann diese
bis zu 10% ansteigen.