Zakat für Rinder
Zakat für Rinder

Aussprache: sakat
arabisch: زكاة
persisch: زكا
ت
englisch: Zakat, Alms-Tax

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Für Rinder besteht gemäß dschafaritischer Rechtsschule die Pflicht zur Zakat.

Voraussetzung für die Zakat ist, dass sie den Zakat-Freibetrag überschreiten, wobei die Kosten zum Gewinn des Ertrags, der Bedarf der Güter für die eigene Familie und Spenden an Arme vor der Bemessung abgezogen werden können.

Gemäß Imam Chomeini beträgt der Zakat-Freibetrag für Rinder: 29. Ab 30 Rindern ist eine Zakat von jeweils einem mindestens zweijährigen Schaf für 30 Rinder zu entrichten.

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