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Für Rinder besteht gemäß
dschafaritischer
Rechtsschule
die Pflicht zur Zakat.
Voraussetzung für die
Zakat ist, dass sie
den
Zakat-Freibetrag überschreiten, wobei die Kosten zum Gewinn des Ertrags,
der Bedarf der Güter für die eigene Familie und Spenden an Arme vor der
Bemessung abgezogen werden können.
Gemäß
Imam Chomeini
beträgt der
Zakat-Freibetrag für Rinder: 29. Ab 30 Rindern ist eine
Zakat von jeweils
einem mindestens zweijährigen Schaf für 30 Rinder zu entrichten.