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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die widerrufbare Scheidung (Ridschi-Scheidung) ist eine Art
der
Scheidung, bei der eine Rückkehr zur Ehe in einer
bestimmten Zeit möglich ist, ohne die Eheformel zu rezitieren.
Das Widerrufsrecht ist begrenzt auf die
Wartezeit [iddah]. So unterscheidet sich diese Art der
Scheidung von der
unwiderrubaren Scheidung (Talaq al-Ba'in), bei der eine
Wideraufnahme der
Ehe
ohne neue
Heirat
nicht möglich ist.
Während der Zeit der widerrufbaren Scheidung (Ridschi-Scheidung)
gelten die ehelichen Regeln mit Ausnahme der der Berührung und
des Geschlechtsverkehrs, ohne die Absicht der Rückkehr zur
Ehe.
Geschiedene dürfen in beiden Formen der
Scheidung bei Versöhnung entweder wieder zur
Ehe zurückkehren oder
erneut
heiraten. Damit das aber nicht zu einem Missbrauch der
Scheidung führt, ist solch eine Rückkehr zur
Ehe oder Wiederverheiratung nur drei Mal
möglich. Danach ist eine weitere Wiederverheiratung nicht
möglich, ohne dass die Frau die
Ehe mit einen anderen Ehemann
vollzogen hat.
Während der
Wartezeit [iddah] in der widerrufbare Scheidung (Ridschi-Scheidung)
kann der Mann auf zwei Arten zu der Frau zurückkehren: Die
erste Art ist, dass der Mann etwas sagt, das darauf hindeutet,
dass er die Frau wieder als seine Frau betrachtet und sie das
akzeptiert. Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass er
etwas tut, was als Rückkehr zu seiner Frau verstanden wird.