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Als Vorbildbedingungen werden die Bedingungen
bezeichnet, die das
Vorbild der Nachahmung
erfüllen muss.
Die Bedingungen sind maßgebend bei der Wahl des eigenen
Vorbildes der Nachahmung.
Zwischen den Definitionen der Bedingungen kann es geringfügige
Abweichungen bzw. Unterschiede in der Betonung bestimmter
Merkmale zwischen den
Vorbildern der Nachahmung geben.
Gemäß
Imam
Chamene'i muss ein
Vorbild der Nachahmung
folgende zehn Bedingungen erfüllen:
- Männlich
-
Religiös erwachsen
- Vernunftbegabt
- Anhänger der
Zwölf Imame (a.)
- Ehelich geboren
- Am Leben (als
Vorsichtsentscheidung [ihtiyat]), siehe dazu auch
Nachahmungsmethoden
-
Gerechte Person [adil]
- Mit hoher Selbstbeherrschung und ohne Diesseitszuneigung
(als
Vorsichtsentscheidung [ihtiyat])
-
Rechtsgelehrter [mudschtahid]
-
Der Meistwissende [alam] (als
Vorsichtsentscheidung [ihtiyat])
Die Voraussetzung, dass er am Leben ist, war stets eine Absicherung für die Aktualität
der
Rechtsurteile [fatwa] in der
Schia. Beim Ableben eines Vorbildes der Nachahmung wählt
der
Nachahmer [muqallid] ein neues Vorbild, wobei es
Überganszeiten und Sonderregeln im Rahmen der
Nachahmungsmethoden für Ältere
Nachahmer [muqallid] gibt, denen ein Wechsel schwer fallen
würde.