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Mit "Vorbeter"
ist der
Imam des
Gemeinschaftsritualgebets [salat-ul-dschami] gemeint, der
die Funktion des Leiters hat und an den sich
Mitbetende anschließen.
Der Vorbeter betet sein
Gemeinschaftsritualgebet genau so, wie er sein
Ritualgebet gebetet hätte, allerdings mit der
Empfehlung kurze
Suren
zu zitieren, um auch dem schwächsten
Mitbetenden
nicht zu belasten.
Imam Ali (a.) schreibt in seinem
Regierungsauftrag an Malik al-Aschtar: „Bete mit ihnen,
wie der Schwächste unter ihnen betet, und sei (gegenüber) den
Gläubigen gnädig.“
Während der Mitbetende unbedingt die
Absicht [niyya] haben muss, sich dem Vorbeter
anzuschließen und ein
Gemeinschaftsritualgebet zu beten, um den Vorzug des
Gemeinschaftsritualgebets zu genießen, ist die Absicht für
den Vorbeter nicht zwingend, da sich auch nach seinem
Gebetsbeginn andere
Mitbetende ihm anschließen könnten.
Es gehört zu den Voraussetzungen des Vorbeters, dass er
gerecht ist. Ein
Gelehrter [faqih] hat bei der Auswahl des Vorbeters den
Vorzug gegenüber einem Laien. Der Vorbeter muss die
arabische
Aussprache der verwendeten Texte beherrschen. Maßgebend für
die Richtigkeit des Verlesens ist die Aussprache der
Buchstaben in einer Weise, wie es die Sprachkenner der
arabischen Sprache als Aussprache des Buchstaben
unterscheidbar von anderen Buchstaben akzeptieren würden, die
Berücksichtigung der angegliederten Laute und was relevant für
die Gestaltung des Wortes ist, gemäß dem, was die arabischen
Sprachwissenschaftler angeordnet haben (vgl.
Antworten auf Rechtsfragen, Band 1,
Imam
Chamene'i, Frage 600).
Der Vorbeter steht normalerweise vor den
Mitbetenden. Gibt es nur einen
Mitbetenden stellt sich dieser rechts neben den Vorbeter.
Auch bei Platzmangel kann der Vorbeter in der ersten Reihe
mitbeten. Er muss nur derart stehen, dass bei der
Verneigung [ruku] sein Kopf weiter vorne ist, als der Kopf
der
Mitbetenden.
Einen Vorbeter ist es
verboten
[haram], jegliche Entlohnung für sein Vorbeten zu
verlangen.
Der Vorbeter eines
Gemeinschaftsritualgebets von Männern oder vor
Mitbetenden beiden Geschlechtes muss ein Mann sein. Beim
Gemeinschaftsritualgebet von ausschließlich Frauen als
Mitbetende darf auch eine Frau vorbeten. Zudem sind die
Vorbeter-Mitbeter-Bedingungen einzuhalten.