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Verse zur Vormundschaft
werden jene
Verse
im
Heiligen Qur'an bezeichnet, in denen die besondere
Stellung der
Ahl-ul-Bait (a.) und ihre Stellung als
Wali
nach dem
Propheten Muhammad (s.) betont wird.
Nach manchen
Autoren handelt es sich um einige hundert Verse, wohingegen
andere von weitaus größeren Zahlen ausgehen, gemäß der
Überlieferung über die
zwei Gewichtige [thaqalain], nach der letztendlich jeder
Vers
des
Heiligen Qur'an mit den
Ahl-ul-Bait (a.) verbunden ist.
Als bekanntester und bei allen Muslimen gleichermaßen
gedeuteter Vers der Vormundschaft gilt 5:55: "Euer Führer [wali]
sind einzig und allein Allah und Sein Gesandter und die
Gläubigen, die das Gebet verrichten und die
Zakat zahlen,
während sie
Verneigung [ruku] vollführen."
Der Hintergrund zum
Vers
war ein Bettler, der vor der
Moschee zu
Prophet Muhammad (s.) gekommen war und um ein Almosen bat.
Prophet Muhammad (s.) verwies darauf, dass er nichts bei
sich hätte, aber innerhalb der
Moschee jemand wäre, der ihm etwas geben würde. Als der
Bettler die
Moschee betrat gab ihm keiner der Anwesenden etwas. Da sah
er
Imam Ali (a.) beim verrichten des
Ritualgebets in der Stellung der
Verneigung [ruku].
Imam Ali (a.) bekam die Eingebung von
ALLAH,
mit seinem kleinen Finger ein Signal zu geben. Der Bettler sah
das Signal, verstand es, und streifte den Ring vom kleinen
Finger
Imam Alis (a.), während jener in der
Verneigung [ruku] war. Der Bettler nahm die Gabe dankbar
an. Daraufhin wurde obiger
Vers
offenbart.
Während sich
Sunniten und
Schiiten über den Hintergrund dieses Verses der
Vormundschaft einig sind, ist das Verständnis des Begriffs
Wali
unterschiedlich. Bei anderen
Versen
gibt es auch Meinungsunterschiede zum Hintergrund.
Allama Hilli listet den
Vers
unter den
Versen
auf, die auf
Imam Ali (a.) hinweisen.
Eine Reihe von Beweisen für die korrekte Interpretation des
Verses finden sich auch bei
al-Bahraini.