.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Der Begriff „unantastbares Leben“ oder „unantastbare
Seele“ stammt aus dem
islamischen Recht [scharia] und beschreibt jedes
menschliche Leben, das nicht „angetastet“ werden darf. Damit
ist grundsätzlich jeder
Mensch
gemeint.
Das Recht auf die Unantastbarkeit verliert der
Mensch
nur dann, wenn gegen ihn in einem islamischen System die
Todesstrafe verhängt wurde oder er einen bewaffneten Krieg
gegen Muslime führt. Allerdings ist Selbstjustiz grundsätzlich
verboten [haram].
Der Begriff „unantastbare Seele“
wird im
Heiligen Quran verwendet: „Und tötet nicht die Seele,
diejenigen, die Allah für unantastbar erklärt hat, es sei denn
mit vorliegender Berechtigung.“ (17/33).
Der
Rechtsbegriff findet z.B. bei der Beurteilung einer
Organspende ihre Anwendung.