Türkensteuer
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Die Türkensteuer war eine Steuer in Deutschland, die 1545 von Kaiser Karl der V. eingeführt hat um Waffen gegen die so genannten Türkeneinfälle 1526–1529 n.Chr. bis vor Wien zu finanzieren.

Von der Steuer, die offiziell Reichstürkenhilfe hieß, waren nach einem Beschluss des Reichstages zu Regensburg weder Adelige noch Geistliche ausgenommen. Auch die Klöster mussten dazu ihren Beitrag leisten. Nu in Westdeutschland gab es wenig Widerstand gegen die Steuer, da man sich dort durch die Türkengefahr weniger bedroht fühlte. Die kaiserliche Rechnungskammer in Wien hatte ausgerechnet, dass die neue Abgabe für das erste Jahr, also 1531 n.Chr., 983 000 Taler einbringen sollte. Aber nicht einmal die Hälfte konnte eingetrieben werden. Aus diesem Grunde wurde für das Jahr 1532 die Steuer anders organisiert und faktisch erhöht. Die Höhe der nunmehr als Kopfstuer organisierten Steuer richtete sich nach dem jeweiligen Stand des Bürgers.

Im Jahr 1532 n.Chr. wurden 721 563 Taler eingezogen. Bis 1570 wurde die Türkensteuer regelmäßig alljährlich in wechselnder Höhe eingezogen. Nach 1570 erfolgte die Einziehung in zunehmend größeren Abständen, bis sie mit dem Jahre 1619 für die außerösterreichischen Gebietsteile des Deutschen Reiches ganz aufhörte. In Österreich selbst bestand die Abgabe noch bis ins 18. Jh. n.Chr. Die durch die Türkensteuer aufgebrachten Gelder wurden für die Kriegsführung gegen die Osmanen genutzt, später auch für die Auslösung von Gefangenen.

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