.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Scheidung ist die Auflösung einer
Ehe. Die Scheidung ist
im Islam zwar
grundsätzlich für Männer und Frauen erlaubt, gehört aber zu den Dingen unter den
erlaubten, die
gemäß einer
Überlieferung am meisten zu meiden sind.
Die Scheidung gilt als eine Art Notlösung
einer ausweglosen Situation. Der Scheidung wird im
Heiligen Quran unter
anderem
erwähnt Vers 2:227.
Um eine Scheidung zu verhindern empfiehlt de
Heilige Quran, dass
bei unlösbar erscheinende Unstimmigkeiten zwischen einem
Ehemann und einer Ehefrau die Verwandten versuchen sollen, sie
zu versöhnen, um eine Scheidung zu verhindern.
Es gibt zwei Arten von Scheidungen: Ridsch'i (widerrufbar)
und Ba'in (unwiderruflich). Bei der umkehrbaren Scheidung kann
der Mann während der
Wartezeit [iddah] zur Frau zurückkehren, d.h. ohne einen
neuen Ehevertrag abzuschließen. Bei der unwiderruflichen
Scheidung hingegen kann der Mann nicht ohne Weiteres zur Frau
zurückkehren.
Wie die
Ehe wird die Scheidung
durch das Aufsagen einer speziellen Formel vollzogen, aber im
Gegensatz zur
Ehe gilt sie als
(einseitige Verfügung (iqa'), da sie vom Mann oder von der
Frau mit Hilfe eines Richters (je nach
Ehevertrag) einseitig erzwungen werden kann. Die Scheidung
hat eine reihe von Voraussetzungen, die vor allem zum Schutz
der Ehefrau dienen.
Als
widerrufbare Scheidung (Talaq al-Ridsch'i) gilt eine
Scheidung , bei der ohne einem neuen Ehevertrag die ehe
weitergeführt werden kann, wenn beide es wünschen.
Als
unwiderrufbare Scheidung (Talaq al-Ba'in) gilt eine
Scheidung, ist eine unproblematische Rückkehr zur Ehe nicht
möglich.
Geschiedene dürfen in beiden Formen bei Versöhnung entweder
wieder zur
Ehe zurückkehren oder
erneut
heiraten. Damit das aber nicht zu einem Missbrauch der
Scheidung führt, ist solch eine Rückkehr zur
Ehe oder Wiederverheiratung nur drei Mal
möglich. Danach ist eine weitere Wiederverheiratung nicht
möglich, ohne dass die Frau einen anderen Ehemann hatte.
Während im traditionellen Islam der Ehemann ohne Nennung
von Gründen eine Scheidung bewirken konnte und die Frau nur
bei bestimmten Gründen, werden derzeit unter anderem in der
Islamische Republik Iran oft derartige
Eheverträge ausgehandelt, dass das Scheidungsrecht auch
für die Frau vereinfacht wird, was bei Zustimmung des
heiratswilligen Mannes möglich ist.
Im Falle einer Scheidung ist der Ex-Ehemann bis zu einer
bestimmten Frist zu einer Versorgung verpflichtet und je nach
Ehevertrag auch zu einer Art Abfindung.
Die Scheidungsregeln werden detailliert in den
religiösen Regelwerken [risala] beschrieben.