Scheidung
Scheidung [talak]

Aussprache: talak
arabisch:
طلاق
persisch:
طلاق
englisch: divorce

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Scheidung ist die Auflösung einer Ehe. Die Scheidung ist im Islam zwar grundsätzlich für Männer und Frauen erlaubt, gehört aber zu den Dingen unter den erlaubten, die gemäß einer Überlieferung am meisten zu meiden sind.

Die Scheidung gilt als eine Art Notlösung einer ausweglosen Situation. Der Scheidung wird im Heiligen Quran unter anderem erwähnt Vers 2:227. Um eine Scheidung zu verhindern empfiehlt de Heilige Quran, dass bei unlösbar erscheinende Unstimmigkeiten zwischen einem Ehemann und einer Ehefrau die Verwandten versuchen sollen, sie zu versöhnen, um eine Scheidung zu verhindern.

Es gibt zwei Arten von Scheidungen: Ridsch'i (widerrufbar) und Ba'in (unwiderruflich). Bei der umkehrbaren Scheidung kann der Mann während der Wartezeit [iddah] zur Frau zurückkehren, d.h. ohne einen neuen Ehevertrag abzuschließen. Bei der unwiderruflichen Scheidung hingegen kann der Mann nicht ohne Weiteres zur Frau zurückkehren.

Wie die Ehe wird die Scheidung durch das Aufsagen einer speziellen Formel vollzogen, aber im Gegensatz zur Ehe gilt sie als (einseitige Verfügung (iqa'), da sie vom Mann oder von der Frau mit Hilfe eines Richters (je nach Ehevertrag) einseitig erzwungen werden kann. Die Scheidung hat eine reihe von Voraussetzungen, die vor allem zum Schutz der Ehefrau dienen.

Als widerrufbare Scheidung (Talaq al-Ridsch'i) gilt eine Scheidung , bei der ohne einem neuen Ehevertrag die ehe weitergeführt werden kann, wenn beide es wünschen.

Als unwiderrufbare Scheidung (Talaq al-Ba'in) gilt eine Scheidung, ist eine unproblematische Rückkehr zur Ehe nicht möglich.

Geschiedene dürfen in beiden Formen bei Versöhnung entweder wieder zur Ehe zurückkehren oder erneut heiraten. Damit das aber nicht zu einem Missbrauch der Scheidung führt, ist solch eine Rückkehr zur Ehe oder Wiederverheiratung nur drei Mal möglich. Danach ist eine weitere Wiederverheiratung nicht möglich, ohne dass die Frau einen anderen Ehemann hatte.

Während im traditionellen Islam der Ehemann ohne Nennung von Gründen eine Scheidung bewirken konnte und die Frau nur bei bestimmten Gründen, werden derzeit unter anderem in der Islamische Republik Iran oft derartige Eheverträge ausgehandelt, dass das Scheidungsrecht auch für die Frau vereinfacht wird, was bei Zustimmung des heiratswilligen Mannes möglich ist.

Im Falle einer Scheidung ist der Ex-Ehemann bis zu einer bestimmten Frist zu einer Versorgung verpflichtet und je nach Ehevertrag auch zu einer Art Abfindung.

Die Scheidungsregeln werden detailliert in den religiösen Regelwerken [risala] beschrieben.

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