Mahmud Schaltut
Mahmud Schaltut

Aussprache: mahmuud schaltut
arabisch:
محمود شلتوت
persisch:
محمود شلتوت
englisch: Mahmud Shaltut

1893 - 1963 n.Chr.

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Mahmud Schaltut war ein islamischer Rechtsgelehrter, Absolvent, Dozent und Rektor der Al-Azhar-Universität 1959-1963.

Mahmud Schaltut wurde 1893 in Minyat Bani Mansur in Unterägypten geboren. In jungen Jahren lernte und später lehrte er an der Al-Azhar-Universität in Kairo. Er setzte sich seit 1924 gegen den Widerstand der meist konservativen Gelehrten für die Reformierung dieser Universität ein. 1958 wurde er Rektor [scheich] der Al-Azhar-Universität. In dieser Funktion förderte er die Modernisierung der Al-Azhar entsprechend dem Gesetz über deren Entwicklung aus dem Jahre 1961 und trug dadurch auch zu ihrer erhöhten internationalen Wirkung bei. Gleichzeitig förderte er die Annäherung zwischen Sunniten und Schiiten.

In islamischen Kreisen als weltberühmt gilt sein Rechtsurteil [fatwa], das die Rechtsschule der Dschafariten als eine den vier sunnitischen Rechtsschulen gleichwertige Rechtsschule anerkannt hat. Weniger bekannt ist, dass im gleichen Rechtsurteil [fatwa] der freie Wechsel zwischen den fünf Rechtsschulen erlaubt wird, was selbst innerhalb der vier sunnitischen Rechtsschulen vorher kaum möglich war.

Der Text des Rechtsurteils [fatwa] war eine Reaktion auf die Frage:

"Manche glauben, dass es für einen Muslim zur korrekten Erfüllung seines Gottesdienstes notwendig ist, sich einer der vier bekannten (sunnitischen) Rechtsschulen anzuschließen, wobei die Schia und die Zaidiya nicht dazu gehören. Stimmt seine Exzellenz mit dieser Meinung überein und verbieten Sie beispielsweise die Rechtsschule der Zwölfer-Schia?"

Die Antwort lautete:

"1. Der Islam verlangt von einem Muslim nicht die Befolgung einer bestimmten Gruppe. Vielmehr sagen wir: Jeder Muslim hat das Recht einer Rechtsschule zu folgen, die korrekt übermittelt wurde und dessen Rechtsurteile [fatwa] in ihren Büchern zusammengestellt ist. Und jeder, der solch einer Gruppe folgt darf zu einer anderen wechseln und es soll kein Delikt für ihn sein, wenn er es tut.
2. Die dschafaritische Rechtsschule, die auch bekannt ist als Zwölfer-Schia ist eine Rechtsschule, die im Gottesdienst zu befolgen genau so religiös akzeptabel ist, wie die Befolgung der anderen sunnitischen Rechtsschulen.
Muslime müssen das wissen und sind verpflichtet, ungerechte Vorurteile gegenüber irgendeiner Rechtsschule zu unterlassen, zumal die Religion ALLAHs und das islamische Recht [scharia] nie auf eine bestimmte Rechtsschule begrenzt wurde. Alle Rechtsgelehrten [mudschtahid] werden vom allmächtigen ALLAH akzeptiert, und jemandem der nicht (selbst) Rechtsgelehrter [mudschtahid] ist, ist es erlaubt, sie nachzuahmen und das zu praktizieren, was sie in ihrer islamischen Rechtswissenschaft festlegen und es gibt keinen Unterschied dabei bezüglich Gottesdienst und den Riten."

Es ist davon auszugehen, dass Scheich Schaltut bei seinen Recherchen für dieses Rechtsurteil [fatwa] beeinflusst war von einem seiner Vorgänger im Amt des Rektors namens Salim al-Bischri, der maßgeblich an dem Werk "Die Konsultation [al-muradschaat]" mitgewirkt hatte.

Unter Schaltuts Werken sind neben Arbeiten zum Heiligen Qur'an, unter anderem einer Auslegung [tafsir] und eine aufgeschlossene wie traditionsgemäße Einführung in den Islam bekannt.

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