Vollkörperreinigung
rituelle Vollkörperreinigung [ghusl]

Aussprache: ghusl
arabisch:
غسل
persisch:
غسل
englisch: full ablution

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Die rituelle Vollkörperreinigung ist unter anderem der Ritus im Islam, der dazu dient nach einem großen Reinheitsverlust die rituelle Reinheit zu erlangen. Es gibt sieben rituelle Pflicht-Vollkörperreinigungen [ghusl]:

  1. Die rituelle Vollkörperreinigung des Dschanaba-Zustandes,
  2. nach der Regelblutung [haydh]
  3. nach der Wochenbettblutung [nifas]
  4. nach der Blutung außerhalb der Regel [istihaza],
  5. nach der Berührung eines Verstorbenen, der noch nicht rituell gereinigt wurde,
  6. die rituelle Vollkörperreinigung des Verstorbenen selbst,
  7. aufgrund eines entsprechend verpflichtenden Gelübdes [nadhr] , Schwurs oder Ähnlichem.

Die rituelle Vollkörperreinigung des Dschanaba-Zustandes ist die einzige der genannten rituellen Vollkörperreinigungen, welche eine zusätzliche rituelle Reinigung unnötig macht, diese also sozusagen beinhaltet. Bei allen anderen muss im Bedarfsfall die rituelle Reinigung noch erfolgen.

Es gibt zwei Arten der rituellen Vollkörperreinigung [ghusl]:

bulletDie geordnete Form [at-tartib]: Die grundsätzliche Vorgehensweise ist: Nach der Reinigung des ganzen Körpers von ritueller Unreinheit [nadschasah], wird die eigentliche rituelle Vollkörperreinigung beabsichtigt. Dann wird zuerst der Kopf und der Hals gewaschen, als Zweites wird der rechte Körperteil von der Schulter bis zur Fußsohle gewaschen, und als drittes der linke Körperteil genauso. Dabei wird der Schambereich [aura] bei beiden Seiten mitgewaschen. Anschließend gilt die rituelle Vollkörperreinigung als vollendet. In Ergänzung zu dieser grundsätzlichen Form kann es Unterschiede in Abhängigkeit der Rechtsschule geben.
bulletDie eintauchende (oder untertauchende) Form [al-irtimas]: Bei der eintauchenden Weise wird der ganze Körper nach der entsprechenden Absicht [niyya] und nach der Reinigung des ganzen Körpers von ritueller Unreinheit [nadschasah] vollständig ins Wasser eingetaucht und kurz bewegt. Diese Methode ist während des Fastens [saum] im Monat Ramadan verboten, da sie einen Fastenabbruch bewirken würde.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche empfohlene rituelle Vollkörperreinigungen [ghusl mustahab].

Im Fall von Verletzungen gelten Regeln, die denjenigen der rituellen Waschung bei Wunden [wudhu al-dschabira] entsprechen.

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