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rituelle Vollkörperreinigung [ghusl]
Aussprache: ghusl
arabisch:
غسل
persisch: غسل
englisch: full ablution
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.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica. Die
rituelle Vollkörperreinigung ist unter anderem der Ritus im
Islam,
der dazu dient nach einem großen
Reinheitsverlust die
rituelle
Reinheit zu erlangen. Es gibt sieben rituelle
Pflicht-Vollkörperreinigungen [ghusl]:
- Die rituelle Vollkörperreinigung des
Dschanaba-Zustandes,
- nach der
Regelblutung [haydh]
- nach der
Wochenbettblutung [nifas]
- nach der
Blutung außerhalb der Regel [istihaza],
- nach der Berührung eines Verstorbenen, der noch nicht
rituell gereinigt wurde,
- die
rituelle Vollkörperreinigung des Verstorbenen selbst,
- aufgrund eines entsprechend verpflichtenden
Gelübdes [nadhr] ,
Schwurs oder Ähnlichem.
Die rituelle Vollkörperreinigung des
Dschanaba-Zustandes ist die einzige der genannten rituellen
Vollkörperreinigungen, welche eine zusätzliche
rituelle Reinigung unnötig macht, diese also sozusagen
beinhaltet. Bei allen anderen muss im Bedarfsfall die
rituelle Reinigung noch erfolgen.
Es gibt zwei Arten der rituellen Vollkörperreinigung [ghusl]:
| Die geordnete Form [at-tartib]: Die grundsätzliche
Vorgehensweise ist: Nach der Reinigung des ganzen Körpers
von ritueller Unreinheit [nadschasah], wird die eigentliche rituelle
Vollkörperreinigung
beabsichtigt. Dann wird zuerst der Kopf und der Hals gewaschen,
als Zweites wird der rechte Körperteil von der Schulter bis zur Fußsohle gewaschen,
und als drittes der linke Körperteil genauso. Dabei wird der
Schambereich [aura] bei beiden Seiten
mitgewaschen. Anschließend gilt die rituelle Vollkörperreinigung als vollendet. In Ergänzung zu
dieser grundsätzlichen Form kann es Unterschiede in Abhängigkeit der
Rechtsschule geben. |
| Die eintauchende (oder untertauchende) Form [al-irtimas]: Bei der eintauchenden Weise wird der ganze Körper nach
der entsprechenden
Absicht [niyya] und nach der Reinigung des ganzen
Körpers von ritueller Unreinheit [nadschasah] vollständig ins
Wasser eingetaucht und kurz bewegt. Diese Methode ist
während des
Fastens
[saum] im
Monat
Ramadan verboten, da sie einen
Fastenabbruch
bewirken würde. |
Darüber hinaus gibt es zahlreiche
empfohlene rituelle Vollkörperreinigungen [ghusl mustahab].
Im Fall von Verletzungen gelten Regeln, die denjenigen der
rituellen Waschung bei Wunden [wudhu al-dschabira] entsprechen.
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