Ritualgebetsplatz
  Ritualgebetsplatz

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Als Ritualgebetsplatz wird ein Platz verstanden, der für das  Ritualgebet genutzt werden darf.

Es gibt keinen bestimmten Platz, der für das Ritualgebet genutzt werden muss, und prinzipiell gilt die gesamte Erde [ardh], aber der Platz muss gewisse Voraussetzungen erfüllen. In den meisten religiösen Regelwerken [risala] werden acht Voraussetzungen genannt, die idealerweise zu erfüllen sind:

bulletDer Platz darf nicht auf verbotene [haram] Art erhalten bzw. erworben oder gar besetzt sein, beim Vorhandensein eines Eigentümers darf auf dem Platz nicht gebetet werden, falls der Eigentümer nicht damit einverstanden ist. Als verboten [haram] zählt auch ein Platz, von dem man weiß, dass die damit zusammen hängenden religionsrechtlichen Abgaben nicht entrichtet wurden.
bulletDer Platz darf sich nicht bewegen. Ausnahmen bilden Ritualgebete auf Reise, falls aus Zeitgründen ein Ritualgebet innerhalb des sich in Bewegung befindlichen Fahrzeuges erfolgen muss.
bulletDer Platz darf nicht an einen Ort sein, an dem der Aufenthalt verboten [haram] ist
bulletBei den Gräbern des Propheten Muhammad (s.) und der Zwölf Imame (a.) darf nicht in Richtung der Gräber gebetet werden.
bulletDer Platz der Niederwerfung [sadschda] muss rituell rein sein
bulletDer weitere Platz darf nicht dazu führen, dass sich die Bekleidung des Betenden rituell verunreinigt
bulletDer Platz muss als Eben gelten (also nicht an einer schiefen Ebene)
bulletDer Platz zwischen Männer und Frauen muss mindestens eine Handbreit getrennt sein.

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