Rechtgeleitete Kalifen
Rechtgeleitete Kalifen

Aussprache: chulafaa-ur-raschiduun
arabisch:
خلفاء الراشدون
persisch:
خلفای راشدی
englisch: Rightly-Guided Khalifahs

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"Rechtgeleitete Kalifen" ist ein unter Sunniten verbreitete Begrifflichkeit, welche die ersten vier Kalifen umfasst: Abu Bakr, Umar ibn Chattab, Uthman ibn Affan und Imam Ali (a.).

Durch die exklusive Bezeichnung als "rechtgeleitete Kalifen" soll dem Kalifat nach dem Propheten Muhammad (s.) eine gewisse Legitimation zukommen, die allerdings auch gewisse neue Probleme erzeugt. Denn durch die Festlegung wird dem 5. Kalifen namens Muawiya ibn Abu Sufyan Rechtleitung abgesprochen sowie allen späteren auch.

Es ist unklar, wann jene Begrifflichkeit eingeführt wurde. Allerdings ist nicht bekannt, dass sie zur Zeit der "Rechtgeleitete Kalifen" bereits verwendet wurde, zumal die Kalifen sich Befehlshaber der Gläubigen nennen ließen, obwohl jener Titel nur Imam Ali (a.) zustand.

Aus Sicht der Schiiten besitzen die ersten drei der vier "rechtgeleitete Kalifen" keine göttliche Legitimation. Zudem wird sowohl die Begrifflichkeit des Kalifats als auch dessen Ausgestaltung abgelehnt, zumal keine derartige Vorbestimmung durch den Propheten Muhammad (s.) vorliegt. Vielmehr waren die Zwölf Imame (a.) die von ALLAH auserwählten Nachfolger des Propheten Muhammad (s.), dessen erster Imam gleichzeitig der vierte Kalif war. Genau dieser Aspekt aber wird im 21. Jh. n.Chr. von vielen Sunniten und Schiiten angeführt, um die Einheit zu gestalten, denn die Spaltung erfolgte historisch erst richtig nach Imam Ali (a.).

Die Bezeichnung "rechtgeleitet" wird von Schiiten auch deshalb abgelehnt, da alle vier mit sehr unterschiedlichen Gesetzen regiert und zudem sehr unterschiedlich an die Macht gekommen sind. Der erste Kalif wurde in Saqifa nach heftigem Disput durch die Anwesenden bestimmt. Entgegen der Behauptung, Prophet Muhammad (s.) hätte seinen Nachfolger nicht selbst bestimmt, bestimmte Abu Bakr vor seinem Ableben Umar ibn Chattab zum zweiten Kalifen und seinen Nachfolger. Dieser bestimmte ein Gremium unter Leitung von Abdurrahman ibn Auf, welches den Nachfolger unter sich ausmachen sollte, wobei durch eine geschickte Fragestellung Uthman ibn Affan zum dritten Kalifen wurde. Nach dessen Ermordung wurde der vierte Kalif Imam Ali (a.), den Schiiten als rechtmäßigen Nachfolger des Propheten Muhammad (s.) ansehen, durch das Volk zum Kalifen gewählt.

Allein an der Fragestellung nach dem Ableben des zweiten Kalifen wird die gesamte Problematik und Diskussion um die "rechtgeleiteten Kalifen" deutlich. Während seines Ablebens hatte Umar ibn Chattab eine Kommission unter Vorsitz von Abdurrahman ibn Auf bestimmt, die den nächsten Kalifen unter sich bestimmen sollte. Abdurrahman ibn Auf befragte zuerst Imam Ali (a.), ob dieser bereit sei, gemäß den Geboten ALLAHs, dem Vorbild [sunna] des Propheten Muhammad (s.) und dem Vorbild der ersten beiden Kalifen Abu Bakr und Umar ibn Chattab zu regieren. Imam Ali (a.), antwortete, dass er bereit sei, gemäß den Geboten ALLAHs und dem Vorbild [sunna] des Prophet Muhammad (s.) zu regieren. Nach dreimaliger Befragung und dreimalig gleicher Antwort entzog Abdurrahman ihm die Kandidatur, weil Imam Ali (a.) den Zusatz der Befolgung der ersten beiden Kalifen abgelehnt hatte, und befragte das Kommissionsmitglied Uthman ibn Affan. Als dieser ohne das Weglassen der vorangegangenen Kalifen bejahte, ernannte Abdurrahman ibn Auf ihn zum dritten Kalifen.

Sunniten argumentieren an dieser Stelle, dass Imam Ali (a.) den Zusatz hätte akzeptieren müssen, da die ersten beiden Kalifen "rechtgeleitet" gewesen seien. Schiiten argumentieren, dass falls sie "rechtgeleitet" gewesen wären, dann auch sie gemäß den Geboten ALLAHs, dem Vorbild [sunna] des Prophet Muhammad (s.) regiert hätten und somit kein weiterer Zusatz nötig gewesen wäre.

Kalligraphie mit ALLAH, Muhammad (s.)Abu Bakr, Umar ibn Chattab, Uthman ibn Affan, Ali (a.)

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