Kredit, Darlehen
  Kredit, Darlehen

Aussprache:
arabisch:
persisch:
englisch: Credit, Loan

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Das Darlehen ist im Islam ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Darlehensgeber verpflichtet wird, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag oder vereinbarte Güter zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer wird verpflichtet, bei vereinbarter Fälligkeit den Betrag bzw. die Güter gleicher Art, Güte und Menge zurück zu erstatten.

Im Gegensatz zum Darlehen versteht man in der nichtmuslimischen Welt meist unter Kredit eine Verbindlichkeit, die nach ihrem Entstehen nicht nur getilgt, sondern unter bestimmten Umständen auch erhöht werden kann und immer an Zinsen bzw. Wucherzins [riba] gekoppelt ist. Im Islam gilt allerdings ein Verbot für Wucherzins [riba]. Daher werden die Begriffe Darlehen und Kredit im Islam synonym verwendet bzw. Kredit ausgeschlossen.

Das Gewähren von Darlehen gilt im Islam als ehrenvoller Verdienst für denjenigen, der dazu in der Lage ist. Idealerweise kümmert er sich dabei auch darum, dass der Darlehensnehmer eine reelle Chance erhält, es zurück zu erstatten. Es wird sehr empfohlen, Darlehensverträge schriftlich in Anwesenheit von Zeugen abzuschließen.

Nach Meinung einiger Gelehrter ist es im Notfall erlaubt, Kredite aufzunehmen. Wann ein solcher Notfall aber vorliegt, muss im Einzelfall entschieden werden.

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