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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Als Hanefiten werden die Anhänger der
Rechtsschule bezeichnet, die auf
Abu Hanifa zurück geht. Es war die staatliche Schule der
Abbasiden und
Osmanen, die heute noch in den Nachfolgestaaten des
Osmanischen Reiches praktiziert wird. Aufgrund diese
geschichtlichen Hintergrundes ist die hanefitische
Rechtsschule die am weitesten Verbreitete unter
Sunniten.
Der wesentliche Unterschied der hanefitischen
Rechtsschule zur
Schia besteht im vierten Aspekt der
Quellen der Erkenntnis, bei dem Hanefiten den
Vergleichsschluss [qiyas] gegenüber dem
Vernunftschluss [aql] vorziehen.
Die Hanafiten sind in Österreich aufgrund des Gesetzes vom
15. Juli 1912 betreffend die Anerkennung der Anhänger des
Islams
nach hanefitischem Ritus als Religionsgesellschaft (RGBl. Nr.
159/1912) gesetzlich anerkannt. Damit wurde der hanefitische
Islam
in Österreich auf eine Stufe mit den christlichen Kirchen und
den jüdischen Gemeinden gestellt. Das Gesetz trat am 10.
August 1912 in Kraft. Das Islamgesetz bekräftigt und verstärkt
die seit 1874 bestehende staatliche Anerkennung des
Islams
als Religion durch Österreich. Jenes Gesetz wurde im Laufe der
Zeit auf den gesamten
Islam
angewandt. Mit Wirkung vom 24. März 1988 wurde im Islamgesetz
die Wortfolge "nach hanefitischem Ritus" in Artikel 1 und in
den Paragraphen 5 und 6 als verfassungswidrig aufgehoben. Das
Gesetz heißt seitdem im Langtitel "Gesetz vom 15. Juli 1912,
betreffend die Anerkennung der Anhänger des Islams als
Religionsgesellschaft" (vgl. BGBl. Nr. 164/1988). In Europa
gilt Österreich daher als führend hinsichtlich der Beziehung
zu
Muslimen in der eigenen Gesellschaft.