Grundbesitzersatzabgabe
  Grundbesitzersatzabgabe [charadsch]

Aussprache:
arabisch:
خراج
persisch:
englisch: Kharaj

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Die Grundbesitzersatzabgabe [charadsch] war eine Abgabe für den Besitz von Grund und Boden, welche von den Nichtmuslimen erhoben wurde.

Die Abgabe wird zwar nicht direkt aus dem Heiligen Qur'an hergeleitet, hat aber ihre Basis in der Verfahrensweise [sunna] der Ahl-ul-Bait (a.).

Im Regierungsauftrag Imam Alis (a.) an Malik al-Aschtar wird ausführlich auf diese Steuer eingegangen. Siehe dazu: Nahdsch-ul-Balagha und dort 53. Anweisung – Regierungsauftrag an Malik al-Aschtar.

Es handelt sich um eine ergänzende Abgabe zur Schutzsteuer [dschizya] für Nichtmuslime, die nur von Grundbesitzern zu entrichten war. Während die Schutzsteuer nur für wehrfähige Männer zu zahlen war, orientierte sich die Grundbesitzersatzabgabe [charadsch] am Besitz von Grund und Boden bzw. an dem daraus erwirtschafteten Ertrag.

Die nichtmuslimischen Grundbesitzer mussten einen bestimmten Teil der Ernte als Abgabe an den Staat entrichten, außer wenn sie zum Islam übertraten und dann stattdessen die vergleichbare Zakat zu zahlen hatten.

Es ist nicht ganz klar, wann diese Form der Abgabe nicht mehr erhoben wurde und ausgelaufen ist.

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