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zu Gesundheit im Islam finden Sie im Verlag Eslamica.
Der "Gnadenbrief Ali ben Abu Taleb's an das armenische Volk"
ist ein Text, den
Georg Adolf Erman ins Deutsche übertragen hat, wobei die
Quelle des Textes unklar ist.
Möglicherweise handelt es sich bei dem Text um eine durch
mehrere Übersetzungen veränderte Version des
Abkommen zwischen Imam Ali (a.) und Christen.
Georg Adolf Erman schreibt 1953 selbst über die Herkunft
des Textes:
"Ein in Tiflis ansäsiger armenischer Kaufmann,
Schirmasan, der vor einigen Jahren eine Reise nach Persien
machte, erfuhr dort, dass man in einer Moschee zu Ardebil noch
das Original eines Gnadenbriefs besitze, der von Ali, dem
vierten Kalifen und Schwiegersohn Mohammed’s, dem armenischen
Volke verliehen vorden. Wie Schirmasan berichtet, kostet es
ihm viele Mühe, eine Copie desselben zu erhalten, wovon wir
die Übersetzung folgen lassen. Die Urkunde selbst ist in
kufischen Buschstaben, im Monat Safar des vierzigsten Jahres
der Hedjra, in der Wüste Charaswal (?) geschrieben, und zwar
von einem gewissen Haschan, Sohn Ataba’s, Sohn Walal’s, auf
Befehl Ali’s, des Sohnes Abu-Taleb’s “des Hauptes der
Tapferen, des Heiligen der Heiligen und Löwen Gottes” etc."
GNADENBRIEF ALI BEN ABU TALEB’S AN DAS ARMENISCHE VOLK
“Im Namen Gottes, des Wohlthäters und Beschützers! Möge
seine Gnade ewig über uns walten!
Dank und Segen dem Schöpfer der Welt und gebührende
Verehrung unserem grossen Propheten, dem tugendhaften Mohammed
und seinem heiligen Hause!
Einige ehrenwerthe, durch ihre Aufklärung und ihren
hohen Rang bekannte Personen der armenischen Nation, als:
Jakob Seid, Abdmiuch und der Sohn Sagan’s, der Geistliche
Abraham, der Bischof Jesaias und Andere, vierzig an der Zahl,
die einem von uns nach den Festungen und an die Gränze
abgesandten Manne ihre Mitwirkung und Wohlthaten zu Theile
werden liessen, haben uns um die Ausstellung dieses
Gnadenbriefs gebeten. In Erwägung dessen befehlen wir in ihrer
Gegenwart, sowohl in unserem Namen, als in dem aller
Nachfolger des Islam, von Osten bis Westen, allen denen, die
sich unter unserem Schutze befinden: So lange ich lebe und
nach meinem Tode, so lang der Islam bestehen wird, sind alle
Könige, gebietende Fürsten und Gewalten verpflichtet, diese
unsere Verordnung heilig zu halten. So lange das Meer seine
Feuchtigkeit bewahrt, der Regen vom Himmel fällt, die Erde
Gewächse hervorbringt, die Sterne leuchten und die Sonne
wärmt, möge Niemand es wagen, mein Gebot durch Hinzufügung,
oder Verminderung, oder Änderung zu verletzen oder dessen Sinn
zu verstümmeln. Wer etwas hinzufügt, der verdoppelt seine
Strafe und verringert unsre Gnade, und wer etwas an unsrer
Verordnung ändert, wird für einem Übelgesinnten, einen
Übertreter des göttlichen Gebotes, einen treulosen Unterthan
erkannt werden und den Zorn Gottes auf sich laden.
Sinntemal diese Verordnung auf die Bitte Seid’s, des
Bischofs und anderer vornehmen Bürger, deren Namen oben
angegeben sind, zu Gunsten aller unter unserem Schutze
befindlicher Christen erlassen worden, so möge kraft derselben
immerwährender Friede und Freudschaft zwischen Christen und
Muselmännern eintreten! Ich wünsche dieses, und werde
unverbrüchlich an meiner Verordnung festhalten, so lange ich
Christen unter meinem Schutze befinden, ohne die Religion
meiner übrigen Unterthanen zu missachten. Die ihrem Glauben
treuen Christen aber sollen gleich sein den Muselmännern und
Rechtgläubigen.
Solchergestalt gebe ich, auf die Bitte der Christen und
in der Rathsversammlung der muselmännischen Häupter und meiner
vornehmsten Würdenträger, diese Verordnun, und moge sie sowohl
von ihnen als ihren Nachkommen treu erfüllt werden!
Wenn aber einer von den Königen oder regierenden Fürsten
die Armenier bedrücken sollte, so mögen sie ihren Bedrängern
gegenwärtigen Freibrief vor zeigen. Die Könige und die
Muselmänner sind verpflichtet, Alles unserer Verordnung gemäss
auszuführen; in allen ihren Handlungen müssen sich dieselben
nach unserm Willen richten, sich auf jede Art bemühen, die
geringste Uneinigkeit beizulegen, die Christen weder drücken,
noch sie verachten; denn es ist mein Wunsch, dass keine
Zwietracht herrschen zwischen den Christen und meinem
mächtigen und berühmten Volke. Wenn nun jemand das verletzt,
was ich zu Gunsten der meiner Barmherzigkeit gewürdigten
Christen geschrieben habe, so wird er an der Nichtfüllung des
göttlichen Willens Schuld sein, der es mir eingab, den
Christen wohlzuthun, sie von aller Verfolgung und allem Druck
zu befreien. Mit dieser Absicht verleihe ich ihnen
gegenwärtigen Freibrief, in welchem auf die Bitte der Christen
und mir nahe stehender Personen, ich das Versprechen ertheilen
im Namen Gottes, des Propheten und aller Heiligen, vom ersten
bis zum letzten, den göttlichen, durch einen Engel und den
heiligen Propheten zu uns gelangten Gebote zufolge, welches
die Ehrfurcht vor den Geschzen, die Erfüllung der Pflichten
und die unverbrüchliche Heilighaltun dieser von Gott
inspririrten Verordnung bezweckt, --den mir unterhänigen, zu
meinem Volke gehörigen Christen wohlzuthun und sie von allem
Unrecht und Druck zu befreinen; wofür sowohl mir, als meinem
über die ganze Welt zerstreutem Volke die Belohnung nicht
fehlen wird. Den Fürsten befehle ich, von den Christen nach
meiner Verordnung Tribut zu erheben, sie weder zu beleidigen,
noch zu verfolgen, sie nicht zu nöthigen, ihre Lebensweise zu
ändern, weder den Mönch, noch den Christen (sic), noch den
Einsiedler; den Predigern die Verbreitung ihres Glaubens nicht
zu verbieten, die christlichen Dörfer und Wohnungen nicht zu
verwüsten, sie ihres Eigentums nicht zu berauben und ihnen die
Errichtung von Glockenthürmen bei ihren Kirchen nicht zu
untersagen.
Wer diese meine Anordnung oder meinen Befehl verletzt,
der verletzt auch das göttliche Gebot und macht sich der
ewigen Strafe würdig. Ein König, oder wer er auch sein mag,
darf nicht nur die Christen nicht mit Gewalt zum
muselmännischen Glauben bekehren, sondern auch nicht sich mit
ihnen in religiöse Streitigkeiten einlassen; Alle aber sind
verbunden, friedlich mit ihnen zu leben und im Falle der Noth
sie zu vertheidigen , ihnen Schutz zu gewähren und, wo sie
sich immer niederlassen, sie vor allem Unglück zu behüten, das
ihnen möglicherweise widerfahren könnte.
Sollten die Armenier zum Bau ihrer Kirchen und Klöster
oder zur besseren Errichtung ihrer Städte und Häuser Hilfe
verlangen, so ist es die Pflicht der Muselmänner, sie zu
enterstützen, ihnen einen Theil ihres Vermögens als Almosen zu
schenken, ohne denselben zurückzufordern, und ihnen in allen
Unternehmungen mit gutem Rath beizustehen, denn solches ist
Gott und seinem Propheten wohlgefällig.
Wer dieses Gebot verletzt oder antastet, der wird als
Ungläubiger und Verräther an dem Propheten erkannt werden,
dessen Schutz verwirken, und der Prophet wird den Schuldigen
bestrafen.
Mit einem Wort, wer diesem Erlass nicht Folge leistet,
der ist ungehorsam gegen dien Willen den Heiligen der Heiligen
Ali, Sohns des ruhmreihen Abu-Taleb, dessen Befehle die
Muselmänner zu erfüllen verpflichtet sind, indem sie leutselig
Allen Güte und Barmherzigkeit erzeigen, so lange die Erde
steht und bis zum Ende der Welt, dem Namen die Schöpfers zum
Ruhm”