.Bücher
zu Gesundheit im Islam finden Sie im Verlag Eslamica.
Als gefundener Schatz zählt im
Islam
jede Form von Fund eines Wertgegenstandes, bei dem es
definitiv keinen anderen Besitzer als den Finder gibt. Auf
derartige Funde wird im
Islam
die
Fünftelabgabe [chums] erhoben bzw. sie gelten als
chumspflichtig.
Bei einem gefundenen Schatz ist sicher
zu stellen, dass er nicht jemand anderen gehört und keine
anderen Stellen (z.B. durch Gesetze) Anspruch auf den Schatz
haben. So ist beispielsweise bei einem gefundenen Schatz auf
einen gekauften Grundstück sicher zu stellen, dass der Schatz
nicht dem Vorbesitzer gehört. Abzüglich der Aufwendungen für
die Findung sind derartige Güter
chumspflichtig.
Die
Fünftelabgabe [chums] erfolgt in der Regel jeweils für den
Fund über einem Mindestfreibetrag. Als Mindestfreibetrag gilt
bei Gold 15 Miskal und bei
Silber 105 Miskal. Bei anderen Funden wird in der Regel vom
Gegenwert für Gold oder Silber ausgegangen.