Gefundener Schatz
  Gefundener Schatz

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Als gefundener Schatz zählt im Islam jede Form von Fund eines Wertgegenstandes, bei dem es definitiv keinen anderen Besitzer als den Finder gibt. Auf derartige Funde wird im Islam die Fünftelabgabe [chums] erhoben bzw. sie gelten als chumspflichtig.

Bei einem gefundenen Schatz ist sicher zu stellen, dass er nicht jemand anderen gehört und keine anderen Stellen (z.B. durch Gesetze) Anspruch auf den Schatz haben. So ist beispielsweise bei einem gefundenen Schatz auf einen gekauften Grundstück sicher zu stellen, dass der Schatz nicht dem Vorbesitzer gehört. Abzüglich der Aufwendungen für die Findung sind derartige Güter chumspflichtig.

Die Fünftelabgabe [chums] erfolgt in der Regel jeweils für den Fund über einem Mindestfreibetrag. Als Mindestfreibetrag gilt bei Gold 15 Miskal und bei Silber 105 Miskal. Bei anderen Funden wird in der Regel vom Gegenwert für Gold oder Silber ausgegangen.

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