Festgebet
Festgebet [salat-ul-id]

Aussprache: salat-ul-iyd
arabisch: صلا ه العيد
persisch: نماز عید
englisch: Eid-Prayer

Bild: Imam Chamene'i leitet ein Festtagsgebet.

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Als Festgebete gelten die Ritualgebete am Vormittag der beiden großen Feste zum Opferfest [id-ul-adha] und zum Fitr-Fest [id-ul-fitr]. Es wird zwischen dem Sonnenaufgang und dem Mittag gebetet.

Bei Sunniten gilt es für Männer als religiöse Verpflichtung [wadschib]. Bei Schiiten ist es bei Anwesenheit eines reinen Imams ebenfalls religiöse Verpflichtung [wadschib] und während der Verborgenheit des Imam Mahdi (a.) zumindest empfohlen [mustahab]. Zudem ist es empfohlen, es als Gemeinschaftsritualgebet zu verrichten, wenn die Möglichkeit dazu besteht.

Das Festgebet wird nicht mit dem Gebetsruf [adhan] und dem Gebetsaufruf [iqama] eingeleitet, sondern mit den Worten "As-Salah, as-Salah".

Das Ritualgebet zum Fest selbst besteht aus zwei Gebetsabschnitten [raka] und unterscheidet sich geringfügig in der Durchführung zwischen den Rechtsschulen.

Gemäß Schia erfolgen vor der Verneigung [ruku] des ersten Gebetsabschnitts des Festgebets fünf Qunut-Bittgebete zum Fest jeweils eingeleitet durch eine Größenpreisung [takbirat], und im zweiten Gebetsabschnitt vier (siehe z.B. tawsih-ul-masa'il von Imam Imam Chomeini Nr. 1519). Obwohl es keine Pflicht zu einem bestimmten Qunut-Bittgebet zum Fest gibt, empfehlen die Gelehrten das Qunut-Bittgebet zum Fest.

Bei Sunniten gibt es die Qunut-Bittgebete nicht. Stattdessen wird der erste Gebetsabschnitt mit sieben und der zweite ebenfalls mit sieben Größenpreisungen [takbirat] eingeleitet. Es ist empfohlen das Festgebet stimmhaft zu verlesen. Es gibt keine vorgeschriebene Sure, welche nach der Fatiha verlesen werden müsste. Aber es ist empfohlen im ersten Gebetsabschnitt die Sure Schams (91. Sure) und im zweiten Gebetsabschnitt die Sure Ghaschiya (88) zu verlesen oder aber im ersten Gebetsabschnitt die Sure Ala (87) und im zweiten Gebetsabschnitt die Sure Schams (91.).

In allen Fällen ist eine zweiteilige Ansprache [chutba] Bestandteil des Festgebets, welches im Gegensatz zum Freitagsgebet [salat-ul-dschuma] im Anschluss an das  Ritualgebet gehalten wird.

Für das Festgebet wird kein Gebetsruf [adhan] bzw. Gebetsaufruf [iqama] verlesen sondern der Beginn mit den Worten "das Gebet, das Gebet" [al-salah, al-salah] durch den Vorbeter eingeleitet.

Weiterhin gilt als empfohlen beim Fitr-Fest [id-ul-fitr] vor dem Festgebet eine Dattel zu essen und beim Opferfest [id-ul-adha] nach dem Festgebet etwas vom Opferfleisch.

Zu beiden Festen ist es empfohlen in der Nacht zuvor eine rituelle Vollkörperreinigung [ghusl] durchzuführen. Vor und nach dem jeweiligen Festgebet ist es empfohlen gemeinsam in folgende Lobpreisung einzustimmen:

Allahu akbar Allahu akbar - la ilaha ilallah wallahu akbar - allahu akbar walillahil hamd - allahu akbar alaa maa hadaana

Allah ist am Allergrößten, Allah ist am Allergrößten, es gibt keinen Gott außer Allah, und Allah ist am Allergrößten, Allah ist am Allergrößten, und Allah gebührt alle Lobpreisung. Allah ist am Allergrößten für das, wozu Er uns geleitet hat.

Bei Schiiten ist es verpönt [makruh] das Festgebet an einen überdachten Ort zu beten, während es solch eine Einschränkung bei Sunniten nicht gibt. Allerdings in in Ortschaften, in denen ein Beten im Freien gar nicht möglich ist, wie z.B. in den Moscheen in Deutschland das Festgebet in geschlossenen Räumlichkeiten gleichwertig.

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