Fasten
 

Fasten der Schwangeren

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Beim Fasten [saum] einer Schwangeren im Monat Ramadan sind besondere Regeln zu beachten.

Eine Schwangerschaft an sich hebt zwar die Verpflichtung einer Muslima zum Fasten [saum] nicht auf. Falls die Betroffene aber einen Schaden durch das Fasten für sich oder ihre Schwangerschaft bzw. das Kind befürchtet, und diese Befürchtung einen vernünftigen Ursprung hat, dann ist sie nicht zum Fasten [saum] verpflichtet. Wenn sie sogar sicher ist, dass es zu einem Schaden führt, dann darf sie nicht fasten. Die Entscheidung darüber fällt sie alleine auf Basis vernünftiger Informationen, wobei sie in der Regel vertrauenswürdiger Beratungen zu Rate zieht. Sie muss die Tage allerdings nachholen.

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