.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Beim Fasten [saum] einer Schwangeren
im Monat Ramadan
sind besondere Regeln zu beachten.
Eine Schwangerschaft an sich hebt zwar die Verpflichtung einer
Muslima zum
Fasten [saum] nicht auf. Falls die Betroffene aber einen
Schaden durch das Fasten für sich oder ihre Schwangerschaft
bzw. das Kind befürchtet, und diese Befürchtung einen vernünftigen Ursprung hat,
dann ist sie nicht zum
Fasten [saum]
verpflichtet. Wenn sie sogar sicher ist, dass es zu einem
Schaden führt, dann darf sie nicht fasten. Die Entscheidung
darüber fällt sie alleine auf Basis vernünftiger
Informationen, wobei sie in der Regel vertrauenswürdiger
Beratungen zu Rate zieht. Sie muss die Tage allerdings
nachholen.