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Entschädigungsverantwortliche
[aqila] waren Verwandte einer Person, die unvorsätzlich eine
Tötung bewirkt hat, die eine Art
Entschädigungszahlung [diyya] an die Verwandten des
Verstorbenen zu entrichten hatten.
Jene altarabische Sitte der Sippenhaftung wurde von
Prophet Muhammad (s.) schrittweise abgeschafft, von
späteren
Kalifen
aber wieder eingeführt, so dass sehr viele Missverständnisse
zum Thema resultieren. Während bei der
Schia die Meinung vertreten wird, dass niemand für die
Schuld eines andren büßen muss, und somit jene
Entschädigungsverantwortliche nicht mehr relevant sind,
herrschen zwischen den
sunnitischen
Rechtsschulen unterschiedliche Meinungen dazu.
Während bei
Schafiiten und
Hanbaliten nur Verwandte betroffen sind, nicht aber der
Täter selbst, zählen
Hanefiten den Betroffenen zu den Zahlungspflichtigen dazu,
der einen Anteil beizutragen habe. Weitere
Meinungsverschiedenheit gibt es darüber, ob nur männliche
Verwandte oder sogar Nichtverwandte betroffen sein können. Die
Hanefiten berufen sich dabei auf den zweiten
Kalifen
Umar ibn Chatab, der in verschiedenen Bezirken Listen mit
Genossen anfertigen ließ, wobei jene auf der Liste einander
Beistand leisten mussten. Auch gibt es Meinungsunterschiede
über die Höhe der jeweiligen Last des Einzelnen.
Das Heranziehen des Entschädigungsverantwortlichen [aqila]
hat aber, bis auf regionale Ausnahmen, faktisch keine
Bedeutung mehr im
islamischen Recht [scharia].