Entschädigungsverantwortliche
  Entschädigungsverantwortliche [aqila]

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Entschädigungsverantwortliche [aqila] waren Verwandte einer Person, die unvorsätzlich eine Tötung bewirkt hat, die eine Art Entschädigungszahlung [diyya] an die Verwandten des Verstorbenen zu entrichten hatten.

Jene altarabische Sitte der Sippenhaftung wurde von Prophet Muhammad (s.) schrittweise abgeschafft, von späteren Kalifen aber wieder eingeführt, so dass sehr viele Missverständnisse zum Thema resultieren. Während bei der Schia die Meinung vertreten wird, dass niemand für die Schuld eines andren büßen muss, und somit jene Entschädigungsverantwortliche nicht mehr relevant sind, herrschen zwischen den sunnitischen Rechtsschulen unterschiedliche Meinungen dazu.

Während bei Schafiiten und Hanbaliten nur Verwandte betroffen sind, nicht aber der Täter selbst, zählen Hanefiten den Betroffenen zu den Zahlungspflichtigen dazu, der einen Anteil beizutragen habe. Weitere Meinungsverschiedenheit gibt es darüber, ob nur männliche Verwandte oder sogar Nichtverwandte betroffen sein können. Die Hanefiten berufen sich dabei auf den zweiten Kalifen Umar ibn Chatab, der in verschiedenen Bezirken Listen mit Genossen anfertigen ließ, wobei jene auf der Liste einander Beistand leisten mussten. Auch gibt es Meinungsunterschiede über die Höhe der jeweiligen Last des Einzelnen.

Das Heranziehen des  Entschädigungsverantwortlichen [aqila] hat aber, bis auf regionale Ausnahmen, faktisch keine Bedeutung mehr im islamischen Recht [scharia].

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