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Die Eifer-Auffälligkeit ist eine
Rechtschreibauffälligkeit und gehört somit zu den
Stilelementen des Heiligen Quran, um auf die Bedeutung besonders wichtiger
Aspekte hinzuweisen.
Im
Heiligen Quran kommt der Begriff "sie haben geeifert"
zweimal vor (22:51, 34:5). Obwohl der umrahmende
Vers identisch ist: "Und diejenigen, die eifern gegen
unsere Zeichen..." wird der Begriff "sie haben geeifert"
in einem
Vers (22:51) mit "Alif" am Ende geschrieben [سَعَوْا]
und im anderen
Vers (34:5) ohne [سَعَوْ].
Der Kontrast soll darauf verweisen, dass die im
Vers (22:51) genannten
Zeichen die
Ahl-ul-Bait (a.) sind.
Die Betonung der
Ahl-ul-Bait (a.) wird auch im Folgevers deutlich. In
Vers 22:52 steht: "...Daraufhin lässt Allah seine
Zeichen urteilen."
Eine gleichartige
Rechtschreibauffälligkeit ist die
Erlassen-Auffälligkeit. Beide
Rechtschreibauffälligkeiten gehören in die Kategorie der
Alif-Auffälligkeiten.