Ehe
Ehe [zawaadsch]

Aussprache: zawadsch
arabisch: زواج
persisch:
englisch: Marriage

Bild: Altpersische Miniatur ca. 1568: Imam Ali (a.) hält bei Prophet Muhammad (s.) um die Hand Fatimas (a.) an. Teheran Museum of Modern Art

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Als Ehe wird im Islam die religiös anerkannte und durch Rechtsregeln definierte und gefestigte Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, den Ehepartnern bzw. Ehegatten, bezeichnet. Die islamische Ehe ist gekoppelt an einen Ehevertrag und beginnt mit der Heirat und endet im Diesseits mit dem Ableben, der Scheidung  oder - im Fall der Zeitehe - mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit. In der dschafaritischen Rechtsschule gibt es neben der zeitlich unbegrenzten Ehe auch die zeitlich begrenzte Zeitehe.

Die ehe gilt als Zeichen Gottes: "Und zu Seinen Zeichen gehört dies, dass Er Ehepartner für euch erschuf von euch selber, damit ihr Frieden bei ihnen findet, und Er hat Liebe und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt. Hierin sind doch Zeichen für Leute, die nachdenken." (Sure 30:21)

In der Ehe vollzieht der Mensch die Wiedervereinigung der beiden Hälften der einen Seele aus der Mann und Frau erschaffen sind. Die eheliche Sexualität wird dementsprechend als Vorgeschmack auf das Paradies verstanden. Nach der sexuellen Vereinigung von Mann und Frau vollziehen beide die rituelle Vollkörperreinigung [ghusl] des Dschanaba-Zustandes die vergleichbar ist der rituelle Vollkörperreinigung des Verstorbenen, wenn der Mensch zu Gott zurückkehrt.

Die Ehe hat einen solch hohen Rang im Islam, dass es als die Hälfte der Glaubensüberzeugung [iman] gilt. Als Vorsitzender von Gemeinden und Vorbeter werden bei annähernd gleicher Qualifikation bevorzugt Verheiratete herangezogen.

Unter eng definierten Umständen kann ein Muslim bis zu vier Ehefrauen haben, wobei zeitgenössische Experten zu dem Ergebnis kommen, dass kaum jemand die Voraussetzungen dafür erfüllen kann. Das angestrebte ideal ist zweifelsohne die monogame Ehe, wie sie von Prophet Muhammad (s.) bis zum Ableben seiner ersten Ehefrau Chadidscha (a.) praktiziert wurde und so auch von Imam Ali (a.) mit Fatima (a.). Die Ehefrau kann im Ehevertrag Einschränkungen dazu vereinbaren.

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