.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Als Ehe wird im
Islam
die religiös anerkannte und durch Rechtsregeln definierte und
gefestigte Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer
Frau, den
Ehepartnern bzw. Ehegatten, bezeichnet. Die
islamische Ehe ist gekoppelt an einen
Ehevertrag und beginnt mit der
Heirat
und endet im Diesseits mit dem Ableben, der
Scheidung oder - im Fall der
Zeitehe - mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit. In der
dschafaritischen
Rechtsschule gibt es neben der zeitlich unbegrenzten Ehe
auch die zeitlich begrenzte
Zeitehe.
Die ehe gilt als
Zeichen
Gottes:
"Und zu Seinen Zeichen gehört dies, dass Er Ehepartner für
euch erschuf von euch selber, damit ihr Frieden bei ihnen
findet, und Er hat Liebe und Barmherzigkeit zwischen euch
gesetzt. Hierin sind doch Zeichen für Leute, die nachdenken."
(Sure
30:21)
In der Ehe vollzieht der
Mensch
die Wiedervereinigung der beiden Hälften der einen
Seele
aus der Mann und Frau erschaffen sind. Die eheliche Sexualität
wird dementsprechend als Vorgeschmack auf das
Paradies verstanden. Nach der sexuellen Vereinigung von
Mann und Frau vollziehen beide die
rituelle Vollkörperreinigung [ghusl] des
Dschanaba-Zustandes die vergleichbar ist der
rituelle Vollkörperreinigung des Verstorbenen, wenn der
Mensch zu
Gott
zurückkehrt.
Die Ehe hat einen solch hohen Rang im Islam, dass es als
die Hälfte der
Glaubensüberzeugung [iman] gilt. Als Vorsitzender von
Gemeinden und
Vorbeter werden bei annähernd gleicher Qualifikation
bevorzugt Verheiratete herangezogen.
Unter eng definierten Umständen kann ein
Muslim
bis zu vier Ehefrauen haben, wobei zeitgenössische Experten zu
dem Ergebnis kommen, dass kaum jemand die Voraussetzungen
dafür erfüllen kann. Das angestrebte ideal ist zweifelsohne
die monogame Ehe, wie sie von
Prophet Muhammad (s.) bis zum
Ableben seiner ersten Ehefrau
Chadidscha (a.) praktiziert wurde und so auch von
Imam Ali (a.) mit
Fatima (a.). Die Ehefrau kann im
Ehevertrag Einschränkungen dazu vereinbaren.