Berührungsexklusivität
  Berührungsexklusivität

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Berührungsexklusivität ist eine Maßnahme des Islam, um eheliche und familiäre Bindungen zu stärken.

Die Freude einer Berührung durch das andere Geschlecht wird als Gnade verstanden und die damit verbundenen Freuden mit dem Ehepartner sogar als Vorgeschmack des Paradieses [dschanna]. Daher unterliegt die Berührung des anderen Geschlechts gewissen Beschränkungen. Sie gelten spätestens ab dem Alter der religiösen Reife.

Jeder Muslim darf eine Person gleichen Geschlechts überall berühren (z.B. Handgeben) außer den sexuell relevanten Schambereich [aura]. Ausnahmeregelungen für ärztliche Untersuchungen sind im Bedarfsfall gegeben. Zudem darf ein Muslim Personen anderen Geschlechts, die Mahram-Verwandte sind ebenfall außerhalb des sexuell relevanten Schambereichs [aura] berühren. Personen anderen Geschlechtes  die nicht Mahram-Verwandte sind, dürfen nicht berührt werden.

Lediglich Ehepartner dürfen einander am gesamten Körper berühren und sollen diesen Genuss auch als Gnade Gottes verstehen und ausleben. Diese Berührungsexklusivität zwischen Ehepartnern ist zudem ein Mittel zum Schutz und zur Stärkung der Ehe.

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