.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die Ausscheidungsregeln gehören u.a. zu den Regeln bezüglich
ritueller Reinheit [tahara] im
Islam.
Die Regeln umfassen die allgemeinen Verhaltensregeln zum
Urinieren und Stuhlgang.
Zu den Ausscheidungsregeln gehört,
dass bereits bei Kindern, die Gutes von Bösen unterscheiden
können, die Schamregeln des
Islam
beachtet werden und der
Schambereich [aura] nicht offen zur Schau gestellt wird.
Dementsprechend lernen Kinder schon frühzeitig die
Reinigungsregeln.
Als grundsätzliche Ausscheidungsregel gilt, dass sie nicht
in Richtung der
Gebetsrichtung [qibla] erfolgen soll, weder vorderseitig
noch rückseitig. In
muslimischen Ländern war es für Architekten obligatorisch,
dass sie die Toiletten so ausrichteten, dass diese Problematik
nicht bestand. In der modernen Architektur mancher
muslimischer Länder, in denen auf solche Aspekte weniger
geachtet wird, wie auch in der
Westlichen Welt behilft sich der
Gläubige [mumin] im Fall einer Ausrichtung in
Gebetsrichtung [qibla] durch ein leicht seitliches setzen.
Urinieren im Stehen ist im
Islam
verpönt [makruh], so dass die Stehurinale für
praktizierende
Muslime selbst mit Sichtschutz nicht nutzbar sind.
In einer Reihe von Stellen ist es einem
Muslim
verboten [haram] zu Urinieren bzw. den Stuhlgang
durchzuführen. Dazu zählen sämtliche Grundstücke, bei denen
der Besitzer damit nicht einverstanden ist, in Stiftungen, die
bestimmten Personen vorbehalten sind (damit ist z.B. eine
Vereinstoilette gemeint, die nur für die Mitglieder errichtet
wurde) und an allen Stellen, an denen es als entwürdigen
angesehen werden würde, wie z.B. auf einem
Friedhof. Zudem ist es
verpönt [makruh] auf festen (wasserundurchlässigem)
Untergrund oder in Gewässer (insbesondere in stehende
Gewässer) auszuscheiden.
In der Regel wird die Ausscheidungsstelle nach der
Ausscheidung mit
Wasser
[maa] gereinigt, was als Voraussetzung für die
rituelle Reinheit [tahara] gilt. So lange das nicht der
Fall ist, ist der Körper nicht vorbereitet für eine
rituelle Waschung [wudhu]. Während bei der Frau das
reinigende Wasser über die Scheide fließt, muss der Mann zudem
den Harnleiter von den letzten Tropfen befreien und den Penis derart halten, dass die äußere Öffnung der Harnröhre
geöffnet und somit ein Teil der Röhre ebenfalls mit Wasser
gereinigt wird. Dies kann u.a. durch
Entledigung [istibra] erfolgen. Die Reinigung erfolgt mit
der Linken Hand, außer es ist anders nicht möglich. Detaillierte Anweisungen dazu finden sich in
den
religiösen Regelwerken [risala], wie z.B. bei
Imam
Chamene'i, bei dem es heißt: "Für die
rituelle Reinigung der Stelle der Urinausscheidung ist das
einmalige Waschen mit
Wasser
[maa] genügend. Und die Stelle der Kotausscheidung muss so
lange gewaschen werden, bis die
rituelle Unreinheit [nadschasah] Unreinheit und ihre
Spuren beseitigt sind."
Es gilt als
empfohlen [mustahab] vor einem
Ritualgebet zu urinieren und dann seine
rituelle Waschung [wudhu] zu erneuern. Weiterhin ist es
empfohlen vor dem Schlafen gehen, vor dem Geschlechtsverkehr
und nach einer Ejakulation zu urinieren.
Es ist hingegen
verpönt [makruh] mit Urindrang das
Ritualgebet auszuüben, in Gewässer zu urinieren oder im
Stehen zu urinieren. Zudem ist es
verpönt [makruh] einen Drang zum Urinieren oder Stuhlgang
zu verzögern.
Es gilt als
empfohlen [mustahab] Toiletten zuerst mit dem linken Fuß
zu betreten und mit dem rechten Fuß zu verlassen. Es ist
empfohlen [mustahab] bei der Ausscheidung den Kopf zu
bedecken und das Gewicht dabei auf das linke Bein zu
verlagern.
Es ist
verpönt [makruh] dabei zu essen (kauen) oder seine
Notdurft unter einem Fruchtbaum auszuüben. Ebenfalls
verpönt [makruh] ist die Ausscheidung in stehende
Gewässer.