Ausscheidungsregeln
  Ausscheidungsregeln

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Die Ausscheidungsregeln gehören u.a. zu den Regeln bezüglich ritueller Reinheit [tahara] im Islam. Die Regeln umfassen die allgemeinen Verhaltensregeln zum Urinieren und Stuhlgang.

Zu den Ausscheidungsregeln gehört, dass bereits bei Kindern, die Gutes von Bösen unterscheiden können, die Schamregeln des Islam beachtet werden und der Schambereich [aura] nicht offen zur Schau gestellt wird. Dementsprechend lernen Kinder schon frühzeitig die Reinigungsregeln.

Als grundsätzliche Ausscheidungsregel gilt, dass sie nicht in Richtung der Gebetsrichtung [qibla] erfolgen soll, weder vorderseitig noch rückseitig. In muslimischen Ländern war es für Architekten obligatorisch, dass sie die Toiletten so ausrichteten, dass diese Problematik nicht bestand. In der modernen Architektur mancher muslimischer Länder, in denen auf solche Aspekte weniger geachtet wird, wie auch in der Westlichen Welt behilft sich der Gläubige [mumin] im Fall einer Ausrichtung in Gebetsrichtung [qibla] durch ein leicht seitliches setzen.

Urinieren im Stehen ist im Islam verpönt [makruh], so dass die Stehurinale für praktizierende Muslime selbst mit Sichtschutz nicht nutzbar sind.

In einer Reihe von Stellen ist es einem Muslim verboten [haram] zu Urinieren bzw. den Stuhlgang durchzuführen. Dazu zählen sämtliche Grundstücke, bei denen der Besitzer damit nicht einverstanden ist, in Stiftungen, die bestimmten Personen vorbehalten sind (damit ist z.B. eine Vereinstoilette gemeint, die nur für die Mitglieder errichtet wurde) und an allen Stellen, an denen es als entwürdigen angesehen werden würde, wie z.B. auf einem Friedhof. Zudem ist es verpönt [makruh] auf festen (wasserundurchlässigem) Untergrund oder in Gewässer (insbesondere in stehende Gewässer) auszuscheiden.

In der Regel wird die Ausscheidungsstelle nach der Ausscheidung mit Wasser [maa] gereinigt, was als Voraussetzung für die rituelle Reinheit [tahara] gilt. So lange das nicht der Fall ist, ist der Körper nicht vorbereitet für eine rituelle Waschung [wudhu]. Während bei der Frau das reinigende Wasser über die Scheide fließt, muss der Mann zudem den Harnleiter von den letzten Tropfen befreien und den Penis derart halten, dass die äußere Öffnung der Harnröhre geöffnet und somit ein Teil der Röhre ebenfalls mit Wasser gereinigt wird. Dies kann u.a. durch Entledigung [istibra] erfolgen. Die Reinigung erfolgt mit der Linken Hand, außer es ist anders nicht möglich. Detaillierte Anweisungen dazu finden sich in den religiösen Regelwerken [risala], wie z.B. bei Imam Chamene'i, bei dem es heißt: "Für die rituelle Reinigung der Stelle der Urinausscheidung ist das einmalige Waschen mit Wasser [maa] genügend. Und die Stelle der Kotausscheidung muss so lange gewaschen werden, bis die rituelle Unreinheit [nadschasah] Unreinheit und ihre Spuren beseitigt sind."

Es gilt als empfohlen [mustahab] vor einem Ritualgebet zu urinieren und dann seine rituelle Waschung [wudhu] zu erneuern. Weiterhin ist es empfohlen vor dem Schlafen gehen, vor dem Geschlechtsverkehr und nach einer Ejakulation zu urinieren.

Es ist hingegen verpönt [makruh] mit Urindrang das Ritualgebet auszuüben, in Gewässer zu urinieren oder im Stehen zu urinieren. Zudem ist es verpönt [makruh] einen Drang zum Urinieren oder Stuhlgang zu verzögern.

Es gilt als empfohlen [mustahab] Toiletten zuerst mit dem linken Fuß zu betreten und mit dem rechten Fuß zu verlassen. Es ist empfohlen [mustahab] bei der Ausscheidung den Kopf zu bedecken und das Gewicht dabei auf das linke Bein zu verlagern.

Es ist verpönt [makruh] dabei zu essen (kauen) oder seine Notdurft unter einem Fruchtbaum auszuüben. Ebenfalls verpönt [makruh] ist die Ausscheidung in stehende Gewässer.

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