Abneigungsscheidung
  Abneigungsscheidung (Mubarat-Scheidung)

Aussprache:
arabisch:
طلاق المباراة
persisch:
طلاق مبارات
englisch:
Mubarat divorce

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Die Abneigungsscheidung (Mubarat-Scheidung) ist eine Art der Scheidung, bei der die Frau aufgrund fehlender Liebe zum Mann diesem die Brautgabe oder ein anderes Gut schenkt und sich von ihm scheiden lässt.

Die Abneigungsscheidung (Mubarat-Scheidung) gehört zu den unwiderrufbaren Scheidungen (Talaq al-Ba'in) mit der Ausnahme, dass die Frau während der Wartezeit [iddah] die Unwiderrufbarkeit aufheben kann. Diese Art der Scheidung kann auch als einvernehmliche Scheidung von beiden gemeinsam vereinbart werden.

Bei der Abneigungsscheidung (Mubarat-Scheidung) darf das Eigentum, das der Mann der Frau entzieht, nicht höher sein als ihre Brautgabe.

Es gibt Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der Abneigungsscheidung (Mubarat-Scheidung) und der Entfremdungsscheidung (Chul-Scheidung).

Beide Scheidungen sind unwiderrufbare Scheidungen (Talaq al-Ba'in). Bei beiden Scheidungen wird durch einen Vergleich zwischen dem Mann und der Frau die Scheidung vollzogen. Es gibt aber auch Unterschiede zwischen den beiden Scheidungsarten:

Bei der Entfremdungsscheidung (Chul-Scheidung) fehlt es nur der Frau an Liebe zum Mann, bei der Abneigungsscheidung (Mubarat-Scheidung) hingegen fehlt es beiden Ehepartnern an Liebe zueinander.

Bei der Abneigungsscheidung (Mubarat-Scheidung) darf das Vermögen, das die Frau an den Mann zahlt, nicht höher sein als ihre Brautgabe; bei der Entfremdungsscheidung (Chul-Scheidung) darf sie höher sein.

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